Gesamt
In Mecklenburg-Vorpommern existiert keine Regelung für ein Lobbyregister. Das dortige so bezeichnete “Transparenzregister” ist weder verpflichtend bei Kontaktaufnahme, noch werden die für ein Lobbyregister wesentlichen Informationen erfasst. *
In Mecklenburg-Vorpommern existiert keine Regelung für einen legislativen Fußabdruck. Das Land veröffentlicht jedoch alle schriftlichen Stellungnahmen.
Die Landesregierung hat 2021 Karenzzeitregelungen verabschiedet. Die Karenzzeit ist dabei jedoch nur auf 12 Monate begrenzt, auch sind bei Verstößen keine Sanktionen vorgesehen.
Diese Verhaltensregeln genügen nur bezüglich der Pflicht zur Offenlegung einer Interessenverknüpfung bei der Ausschussarbeit den Anforderungen. Demgegenüber gibt es keine Pflicht die Höhe der erzielten Nebeneinkünfte anzuzeigen sowie keine wirksame Sanktionsmöglichkeit bei Pflichtverstößen (lediglich Mitteilung des Prüfungsergebnisses an den Landtag).
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